ALLGEMEINES WIRTSCHAFTSRECHT
Rechtsanwalt Hering bietet seinen Mandanten nach Möglichkeit eine wirtschaftsrechtliche „Rundumbetreuung“ auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts und des allgemeinen Wirtschaftsrechts. Diese Betreuung reicht von der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung über Fragen der Vertragsanwendung bis hin zur Klärung komplexer Fallgestaltungen und ggf. der Vertretung in Prozessen. Im Vordergrund steht dabei stets das wirtschaftliche Interesse und der wirtschaftliche Erfolg des Mandanten. Die Beratung und Vertretung ist dabei geprägt sowohl von rechtlicher Expertise als auch Pragmatismus.
Für bestimmte Spezialgebiete des Wirtschaftsrechts, etwa Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Marken- und Urheberrecht, kann Rechtsanwalt Hering erforderlichenfalls auf entsprechenden externen Sachverstand zurückgreifen.
HANDELSVERTRETERRECHT
Rechtsanwalt Hering betreut seit vielen Jahren Handelsvertreter außergerichtlich und gerichtlich. Dies umfasst die allgemeine Beratung der Handelsvertreter vor und im Laufe der Geschäftsbeziehung (z. B. Prüfung des Handelsvertretervertrages und Durchsetzung von Provisionen) sowie die Beratung und Vertretung vor und nach Beendigung des Handelsvertretervertrages (insbesondere Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs für Handelsvertreter).
Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Hering bildet dabei die umfassende Beratung und engagierte Vertretung von Tankstellenpächtern und Tankstelleneigentümern insbesondere gegenüber Mineralölgesellschaften, sei es als Handelsvertreter oder als Franchisenehmer. Insoweit kann er – neben den vorgenannten allgemeinen Tätigkeiten – auf eine Fülle von Fällen erfolgreicher Durchsetzung von Rechten verweisen, welche bislang – soweit ersichtlich – nur vereinzelt oder überhaupt noch nicht gegenüber Mineralölgesellschaften erfolgreich geltend gemacht werden konnten. Beispielhaft seien folgende außergerichtliche und gerichtliche Erfolge genannt:
– Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhaften vorvertraglichen Gewinnprognosen (mehrere Dutzend Fälle) und erfolgreiche Abwehr von z. T. sechsstelligen Gegenforderungen der Mineralölgesellschaften
– Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen auch für das Shopgeschäft (§ 89b HGB analog)
– Vorzeitige Beendigung von Stationärverträgen mit überlanger Laufzeit (> 5 Jahre) nebst Aufhebung der im Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (sog. Tankstellenrecht).
Die Vertretung erfolgt außergerichtlich, gerichtlich und immer auf Augenhöhe mit den Mineralölgesellschaften. Diese Auseinandersetzungen werden in der Fachöffentlichkeit auch gerne als Kampf „David gegen Goliath“ bezeichnet, was zusätzlicher Ansporn ist.
PROZESSFÜHRUNG
Zwar sollte im Streitfall der Erzielung außergerichtlicher Einigungen zur Vermeidung von Prozessen immer besondere Priorität eingeräumt werden. Dies setzt aber zugleich voraus, dass die Durchführung eines Prozesses nicht gescheut wird.
Rechtsanwalt Hering berät seine Mandanten frühzeitig bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten im Falle der drohenden gerichtlichen Auseinandersetzung, sei es zur Durchsetzung eigener oder zur Abwehr fremder Ansprüche. Sollte es zu einem Prozess vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten kommen, vertritt er die Interessen seiner Mandanten zielgerichtet und mit dem erforderlichen Nachdruck.