Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist neben dem Verfassungsrecht ein grundlegender Teil des öffentlichen Rechts. Das öffentliche Recht regelt vor allem das Verhältnis zwischen sog. Trägern öffentlicher Gewalt (insbesondere Staat und Kommunen einschließlich deren Behörden) und sog. Privatrechtssubjekten (insbesondere Bürger und Unternehmen), aber auch das Verhältnis der staatlichen Stellen untereinander. Das Verwaltungsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die für die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren sowie die Verwaltungsorganisation gelten.

Gerne berät Sie Rechtsanwalt Hering auch in weiteren Fragen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts (beispielsweise im öffentlichen Baurecht und Gewerberecht).