Elektro- und Elektronikgerätegesetz

ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ (ElektroG)

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz: ElektroG) bezweckt die Verringerung von Schadstoffen in der Elektronik sowie die Vermeidung und Reduzierung von Elektronikschrott durch Wiederverwendung. Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten werden mit dem Ziel vorgegeben, in Deutschland aus privaten Haushalten pro Einwohner und Jahr mindestens vier Kilogramm Elektronikschrott einzusammeln und ökologisch zu verwerten. Um möglichst viele ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte umweltfreundlich zu entsorgen, sollen Verbraucher diese kostenlos in kommunalen Sammelstellen abgeben können. Die weitere Verwertung und das Recycling der Altgeräte werden von den Herstellern der Elektro- und Elektronikgeräte übernommen, welche sich in Deutschland registrieren lassen und die Finanzierungssicherheit für die künftige Entsorgung nachweisen müssen.

Im Bereich ElektroG berät und vertritt Rechtsanwalt Hering u.a. ein europaweit tätiges Umwelt- und Entsorgungsunternehmen, welches Fullservice-Lösungen zur Rücknahme und Entsorgung von Elektroschrott anbietet (u.a. ein kollektives Rücknahmesystem im Sinne des § 16 Abs. 5 ElektroG).

Mit besonderem Interesse und rechtlicher Unterstützung verfolgt Rechtsanwalt Hering derzeit die Umsetzung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.