Wirtschaft & Handel

ALLGEMEINES WIRTSCHAFTSRECHT

Rechtsanwalt Hering bietet seinen Mandanten nach Möglichkeit eine wirtschaftsrechtliche „Rundumbetreuung“ auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts und des allgemeinen Wirtschaftsrechts. Diese Betreuung reicht von der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung über Fragen der Vertragsanwendung bis hin zur Klärung komplexer Fallgestaltungen und ggf. der Vertretung in Prozessen. Im Vordergrund steht dabei stets das wirtschaftliche Interesse und der wirtschaftliche Erfolg des Mandanten. Die Beratung und Vertretung ist dabei geprägt sowohl von rechtlicher Expertise als auch Pragmatismus.

Für bestimmte Spezialgebiete des Wirtschaftsrechts, etwa Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Marken- und Urheberrecht, kann Rechtsanwalt Hering erforderlichenfalls auf entsprechenden externen Sachverstand zurückgreifen.

HANDELSVERTRETERRECHT

Rechtsanwalt Hering betreut seit vielen Jahren Handelsvertreter außergerichtlich und gerichtlich. Dies umfasst die allgemeine Beratung der Handelsvertreter vor und im Laufe der Geschäftsbeziehung (z. B. Prüfung des Handelsvertretervertrages und Durchsetzung von Provisionen) sowie die Beratung und Vertretung vor und nach Beendigung des Handelsvertretervertrages (insbesondere Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs für Handelsvertreter).

PROZESSFÜHRUNG

Zwar sollte im Streitfall der Erzielung außergerichtlicher Einigungen zur Vermeidung von Prozessen immer besondere Priorität eingeräumt werden. Dies setzt aber zugleich voraus, dass die Durchführung eines Prozesses nicht gescheut wird.

Rechtsanwalt Hering berät seine Mandanten frühzeitig bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten im Falle der drohenden gerichtlichen Auseinandersetzung, sei es zur Durchsetzung eigener oder zur Abwehr fremder Ansprüche. Sollte es zu einem Prozess vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten kommen, vertritt er die Interessen seiner Mandanten zielgerichtet und mit dem erforderlichen Nachdruck.